Offenburg, 17. März 2022 Die zum Schutz von Patienten und Beschäftigten aktuell geltenden Corona-Regelungen am Ortenau Klinikum werden auch nach dem 20. März vorerst gültig sein. Während auf Bundesebene nach dem kommenden Wochenende tiefgreifende Maßnahmen wegfallen sollen, beabsichtigt das Land Baden-Württemberg angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen die Corona-Regelungen noch nicht vollständig auslaufen zu lassen. Die entsprechenden Corona-Verordnungen, die auch Grundlage für die Regelungen im Ortenau Klinikum sind, werden derzeit angepasst und sollen in den kommenden Tagen verabschiedet werden. Sicher ist bereits, dass die aktuellen Test- und Maskenpflichten für Besucher und Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auch in den kommenden Corona-Verordnungen beibehalten werden. Das Ortenau Klinikum wird sowohl auf die gesetzlichen Änderungen wie auch auf die pandemische Lage zeitnah reagieren, um seine Besucherregeln der Situation anpassen.

 

Die aktuellen Besucherregeln für den Klinikverbund finden sich im Internet unter www.ortenau-klinikum.de.

 

 

 

ORTENAU KLINIKUM

Weingartenstraße 70

77654 Offenburg

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Das Ortenau Klinikum ist ein Eigenbetrieb

des Ortenaukreises. Geschäftsführer ist Christian Keller.

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