uni | mediendienst | aktuell Nr. 3/2021 vom 21. Januar 2021
Krankenhaushygieniker begrüßen Bund-Länder-Beschluss zum Tragen eines definierten Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum
Die Krankenhaushygieniker der bayerischen Universitätsklinika begrüßen den aktuellen Bund-Länder-Beschluss, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften anstelle von undefinierbaren Alltagsmasken neben FFP2-Masken auch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte OP-Maske) getragen werden darf: „Der zertifizierte medizinische Mund-Nasen-Schutz ist für die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher anzuwenden, ohne Behinderung der Atmung zu tragen und entfaltet eine völlig ausreichende Schutzwirkung im öffentlichen Raum. Hinzu kommt, dass er deutlich preiswerter ist als eine FFP2-Maske. Gleichzeitig werden die Ressourcen an FFP2-Masken geschont und stehen dort dauerhaft zur Verfügung, wo sie wirklich notwendig sind: als Bestandteil des Arbeitsschutzes in Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen.” Wären die FFP2-Masken nun in allen Bundesländern verpflichtend eingeführt worden, hätte dies unweigerlich zu einem massiven Versorgungsproblem der Kliniken und anderer Versorgungseinrichtungen geführt.
Eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 im öffentlichen Raum halten die Krankenhaushygieniker aus folgenden Gründen für problematisch:
1. FFP2-Masken sind keine selbsterklärenden Alltagsartikel. Der korrekte Gebrauch muss trainiert und überprüft werden. Bei falscher Anwendung (z. B. nicht korrekter Sitz über Mund und Nase mit Dichtschluss an der glatten Gesichtshaut) bieten FFP2-Masken keinen zusätzlichen Schutzvorteil gegenüber einem zertifizierten Mund-Nasen-Schutz oder einer Alltagsmaske; im Gegenteil, die Schutzwirkung liegt dann unter der Schutzwirkung eines korrekt getragenen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
2. Das Tragen von FFP2-Masken wird ein falsches Gefühl von Sicherheit erzeugen, das zur Vernachlässigung anderer Schutzvorgaben (z. B. Abstandsregeln) führt. Diese Form von Sorglosigkeit ist mitunter sogar beim ärztlichen und pflegerischen Fachpersonal zu beobachten. Insofern kann von der Allgemeinbevölkerung nicht erwartet werden, hier bewusster und professioneller zu handeln.
3. FFP2-Masken führen, wenn sie denn wirklich die normgerechte Filtrationsleistung erbringen und richtig sitzen, zu einer deutlichen Erhöhung des Atemwiderstands. Um dies zu umgehen, erzeugen die Menschen beim Tragen von FFP2-Masken bewusst Leckagen (z.B. durch fehlendes Anmodellieren des Nasenstegs) oder wählen Maskentypen, die sehr locker sitzen oder gar ein Ausatemventil aufweisen. All dies führt faktisch zu einem Verlust der Schutzwirkung, und zwar sowohl der Schutzwirkung für den Träger als auch für sein Gegenüber.
4. FFP2-Masken müssen regelmäßig gewechselt werden, üblicherweise spätestens nach 8 Stunden Tragezeit. Eine Aufbereitung von FFP2-Masken ist technisch aufwendig und daher im häuslichen Bereich nicht praktikabel. Die derzeit zirkulierenden „Aufbereitungsanleitungen” sind allesamt nicht validiert und führen dazu, dass die Masken ihre Schutzwirkung nicht mehr erfüllen. Dies führt zur Verwendung von nicht mehr geeigneten FFP2-Masken in der Öffentlichkeit, die insofern nicht die erwartete Schutzwirkung haben.
5. Übertragungswege und Alltagsmaskenpflicht bei allen anderen Situationen außerhalb ÖPNV und Einzelhandel bleiben unverändert bestehen. Dies betrifft besonders Veranstaltungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes (vgl. §7 11. BayIfSMV), aber natürlich auch die Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen der 11. BayIfSMV (z. B. im Rahmen privater Treffen ohne Masken über die erlaubte Personenzahl hinaus). Nach unserem Kenntnisstand sind diese Übertragungswege für die Entwicklung der Pandemie wesentlich relevanter als die Situation im Einzelhandel oder im ÖPNV.
Die bayerischen Krankenhaushygieniker belegen ihre Einschätzungen zur Schutzwirkung des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes mit ihren Erfahrungen während der COVID19-Pandemie in den Kliniken: „Wir haben in den bayerischen Universitätskliniken in den vergangenen Monaten auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts wirksame und auf breiter Basis vom Personal akzeptierte und umgesetzte Hygienekonzepte entwickelt, die in entsprechenden Situationen selbstverständlich den Einsatz von FFP2-Masken vorsehen, insbesondere bei Risikoexpositionen und der Versorgung von COVID-19-Patient*innen. Wir sind aber davon überzeugt und können dies anhand der Fallzahlen beim medizinischen Personal auch gut belegen, dass in vielen Situationen im medizinischen Bereich bei der Regelversorgung von Patient*innen ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, der korrekt getragen wird, eine völlig ausreichende Schutzwirkung entfaltet.”
Mikrobiologischen Instituts – Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene – Universitätsklinikum Erlangen
Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie – LMU Klinikum München
Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie – Klinikum rechts der Isar der TU München
Institut für Klinikhygiene, Medizinische Mikrobiologie und Klinische Infektiologie – Universitätsinstitut der Paracelsus Medizinisches Privatuniversität, Klinikum Nürnberg
Abteilung Krankenhaushygiene und Infektiologie – Universitätsklinikum Regensburg
Krankenhaushygiene und Medizinische Mikrobiologie – Stabsstelle Krankenhaushygiene – Universitätsklinikum Würzburg
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