Kiel, 1. Februar 2022

Ministerpräsident Günther überreicht Förderbescheide für das Projekt “OP der Zukunft” am Campus Kiel

am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel, startet das Leuchtturmprojekt „OP der Zukunft“. Dabei soll mithilfe von Augmented Reality Tumorchirurgie noch zielgenauer für die Versorgung von Patientinnen und Patienten werden. Zudem wird ein weltweit neuartiges robotisches Assistenzsystem entwickelt.

Gefördert werden diese beiden Teilprojekte mit 3,4 Millionen Euro aus den Mitteln des Europäischen Aufbaufonds für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Das UKSH ist Vorreiter in der Roboter-assistierten Chirurgie; die chirurgischen Fachdisziplinen sind unter dem Dach des Kurt-Semm-Zentrums eng vernetzt. Das Kurt-Semm-Zentrum führt den Projektverbund, zu dem die Technische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und die Firmen Vater Solutions GmbH, der MiE Medical Imaging Electronics GmbH gehören.

Die Förderbescheide wird der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Daniel Günther, überreichen. Wir laden Sie herzlich ein, an diesem Termin teilzunehmen.

Wir würden uns freuen, Sie am

Donnerstag, 10. Februar 2022, 14.30 bis 15.15 Uhr
im großen Saal des Wissenschaftszentrums, Fraunhofer Straße 13, 24118 Kiel

begrüßen zu dürfen.

Programm:

  • 14.30 Uhr Begrüßung
    Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH
  • 14.35 Uhr Grußwort
    Prof. Dr. Eckhard Quandt, Vizepräsident der CAU
  • 14.40 Uhr Grußwort und Übergabe der Förderbescheide
    Ministerpräsident Daniel Günther
  • 14.50 Uhr Vorstellung des Projekts
    Prof. Dr. Klaus-Peter Jünemann, Sprecher des Kurt-Semm-Zentrums
  • 15.05 Uhr Austausch und Gelegenheit für Fragen
  • 15.15 Uhr Ende der Veranstaltung

Wir bitten bis Montag, 7. Februar 2022, um eine kurze Rückmeldung an oliver.grieve@uksh.de, ob und mit wie vielen Personen Sie an dem Pressetermin teilnehmen werden. Bitte beachten Sie, dass für alle Teilnehmenden die 2G-Plus-Regel gilt. Geboosterte Personen müssen keinen zusätzlichen Test vorlegen.

 

 

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