MEDIEN-INFORMATION des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden

7. November 2021

Neue Regeln zum Infektionsschutz am Uniklinikum Dresden

 

        Erneutes Besuchsverbot gilt ab Montag.

        Maskenpflicht auf dem Campus und in den Gebäuden der Hochschulmedizin Dresden.

        3G-Regel für alle Patientinnen und Patienten.

 

Aufgrund der dramatischen Zunahme an Covid-19-Infizierten und der derzeitigen Lage auf den Covid-Stationen gelten neue Regeln zum Infektionsschutz am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Erneut wird der Besuchendenverkehr deutlich eingeschränkt – Patientinnen und Patienten dürfen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorhergehender Absprache im Klinikum besucht werden. Zudem besteht die Maskenpflicht auf dem Campus und in allen Gebäuden der Hochschulmedizin Dresden. Alle Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel für Routineuntersuchungen, verabredete Termine und zur Nachsorge an das Klinikum kommen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. „In der derzeitigen Situation bleibt uns keine andere Wahl, um unsere Mitarbeitenden aber auch andere Patientinnen und Patienten wirksam zu schützen“, sagt Prof. Michael Albrecht. „Bereits jetzt ist die Situation auf den Stationen und in den Kliniken angespannter als zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr. Deshalb müssen wir handeln.“ Das Uniklinikum Dresden setzt auf den Willen und das Verständnis der Menschen, die Regeln umzusetzen und anzunehmen. Nur so kann eine Entastung in den Kliniken erreicht werden.


Das Corona-Virus breitet sich derzeit in vielen Bereichen rapide aus. Die Delta-Variante hat ein deutlich höheres Ansteckungspotential als die Wildtyp-Variante des letzten Herbstes. Je nach Landkreis sind 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung in Sachsen noch ungeimpft, hier hat das Virus ein leichtes Spiel. Auch von den geimpften älteren oder vorerkrankten Menschen ist bekannt, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Die rasant steigende Inzidenz sowie die rasche Zunahme an kranken und schwerkranken Covid-Patientinnen und Patienten sind Beleg dieser Entwicklung. „Wir haben schwere Wochen vor uns. Das Personal in den Krankenhäusern ist erschöpft. Jeder draußen kann die Kliniken des Freistaats unterstützen, indem er sich für eine Impfung entscheidet oder zeitnah eine Boosterimpfung wahrnimmt“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum Dresden: „Als Krankenhaus haben wir die Pflicht, unsere Patienten ungeachtet ihres Impfstatus zu behandeln. Deshalb müssen wir auf die 2-G-Regelung verzichten, die einen noch wirksameren Schutz bietet und deshalb ab Montag in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen in Innenbereichen gilt.“.“


Das allein genügt jedoch nicht mehr, um der Überlastung der Kliniken entgegenzuwirken. Das Universitätsklinikum Dresden verschärft deshalb ab sofort seine Regeln zum Infektionsschutz. „Damit schützen wir nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern alle Patientinnen und Patienten. Und wir stellen sicher, dass die Kranken- und Akutversorgung auch in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand. Folgende Regeln gelten künftig:


Maskenpflicht
In allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Hochschulmedizin Dresden – also auch jenen fern der Patientenversorgung – gilt die Maskenpflicht. Zulässig sind die FFP-2-Maske oder eine medizinische (OP-) Maske. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 10. Lebensjahr.


Besuchsverbot
Ab Montag, 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte, Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen und sind in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Besuchende müssen in diesem Fall einen 3G-Nachweis vorweisen.


3G
-Regel für Patientinnen und Patienten
Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten ab sofort die sogenannten 3G-Regelungen. Patientinnen und Patienten müssen vollständig geimpft, getestet oder genesen sein. Die Einhaltung der 3G-Regel ist für alle Personen verbindlich. Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem entsprechenden Nachweis gestattet. Mit Ausnahme der Notfallversorgung sind Tests im Universitätsklinikum nicht möglich, sondern müssen extern erfolgen. Die Gültigkeitsdauer von Tests beträgt bei Schnelltests maximal 24 Stunden, bei PCR-Tests maximal 48 Stunden.

Der Schutzstatus muss von Patientinnen und Patienten sowie Besuchenden auf Aufforderung nachgewiesen werden.

Alle für das Uniklinikum gültigen Regelungen sind im Internet nachlesbar unter: www.ukdd.de/corona

Zudem verweist das Uniklinikum auf die Ausführungen in den aktuell gültigen Verordnungen auf www.dresden.de/corona.


Kontakt für Medienschaffende
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Pressestelle
Holger Ostermeyer, Pressespreche

 

 

Die Deutschen Universitätsklinika
sind führend in der Therapie komplexer, besonders schwerer oder seltener Erkrankungen. Die 34 Einrichtungen spielen jedoch als Krankenhäuser der Supra-Maximalversorgung nicht nur in diesen Bereichen eine bundesweit tragende Rolle. Die Hochschulmedizin ist gerade dort besonders stark, wo andere Krankenhäuser nicht mehr handeln können: Sie verbindet auf einzigartige Weise Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Die Uniklinika setzen federführend die neuesten medizinischen Innovationen um und bilden die Ärzte von morgen aus. Damit sind “Die Deutschen Universitätsklinika” ein unersetzbarer Impulsgeber im deutschen Gesundheitswesen. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) macht diese besondere Rolle der Hochschulmedizin sichtbar. Mehr Informationen unter: www.uniklinika.de