Besucherstopp ab 03.12.: Haupteingang des Universitätsklinikums Göttingen. Foto: umg/spförtner

 

| Presseinformation Nr. 151 / 2021

Coronavirus: Genereller Besuchsstopp an regionalen Krankenhäusern und Kliniken ab Freitag, 3. Dezember 2021

+++ GEMEINSAME PRESSEINFORMATION DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES SÜDNIEDERSACHSEN/NORDHESSEN +++

 

Ab Freitag, 3. Dezember 2021, gilt: Keine Besucher*innen und nicht notwendige Begleitpersonen in den meisten Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen mehr zugelassen. Regelung dient dem Schutz von Patient*innen und Mitarbeitenden.

(umg) Das Corona Virus breitet sich wieder rasant aus – auch in Göttingen und der umliegenden Region. Die meisten Krankenhäuser im regionalen Kliniknetzwerk Südniedersachsen/Nordhessen haben deshalb beschlossen: Ab Freitag, den 3. Dezember 2021, sind Besucher*innen und nicht notwendige Begleitpersonen in einigen Kliniken und Krankenhäusern des Partner-Netzwerkes nicht mehr zugelassen. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Patient*innen und Mitarbeiter*innen vor einer Ansteckung mit dem Corona‐Virus.

Individuelle Ausnahmeregelungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenhäuser und Kliniken.

Der Besuchsstopp berührt nicht die Patientenversorgung: Dazu gehören insbesondere alle Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen. Wichtig ist: Patient*innen, bei denen sich beispielsweise Symptome für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigen, sollen unbedingt die jeweilige Notfallversorgung ihrer Kliniken in Anspruch nehmen. Es ist keineswegs gewollt, auf eine notwendige Behandlung zu verzichten.

AUSNAHMEREGELUNGEN

Ausnahmen gelten grundsätzlich für die Begleitung bei Geburten, für notwendige Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sowie in palliativmedizinischen Situationen. Dabei ist immer eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regelung plus FFP2-Schutzmaske zugelassen.

An der UMG gelten gesonderte Regelungen für die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie für die Klinik für Psychiatrie  und Psychotherapie, sofern Besuche für den Therapieerfolg oder zur Vorbeugung von Verschlechterungen oder notwendige Begleitpersonen (z.B. Richter, Vormund, Vorsorgebevollmächtigte, gesetzliche Betreuer*innen) unabdingbar sind. Auch hier ist immer nur eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regel plus FFP2-Schutzmaske zugelassen.

In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der UMG gilt:

  • Mitaufnahme einer Begleitperson, es sind keine Besucher zugelassen, die Begleitperson kann nur in begründeten Ausnahmefällen wechseln.
  • Bei Kindern und Jugendlichen ohne Begleitperson: Besuch von einem Elternteil einmal pro Tag unter Berücksichtigung der 2G-Regel plus aktuellen Test plus FFP2 Maske ist möglich.

Begründete Ausnahmeregeln und Einzelfallentscheidungen sind in Abstimmung mit den jeweiligen Direktor*innen der Kliniken möglich.

BESUCHSREGELUNGEN DER PARTNERKLINIKEN DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES SÜDNIEDERSACHSEN
  • Universitätsmedizin Göttingen
  • Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende
  • St. Martini Krankenhaus Duderstadt
  • Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem
  • Klinikum Hann. Münden
  • Einbecker Bürgerspital: BESUCHSSTOPP AB MONTAG, 6. Dezember 2021
  • Asklepios Seesen: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
  • Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
  • Helios Klinik Bad Gandersheim: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
  • Helios Klinik Herzberg/Osterode: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
  • Klinikum Werra-Meißner Standort Eschwege: BESUCHSSTOPP SCHON UMGESETZT
  • Klinikum Werra-Meißner Standort Witzenhausen: BESUCHSSTOPP SCHON UMGESETZT

 

 

WEITERE INFORMATIONEN:
Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität
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Stefan Weller
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