GEMEINSAME PRESSEINFORMATION DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES
SÜDNIEDERSACHSEN/NORDHESSEN


GEIMPFT – GETESTET – GENESEN: ab Montag, 13. September 2021, gilt die 3G-Regel bei Besuch und bei Begleitung an
Krankenhäusern und Kliniken der Region
Ab Montag, 13. September 2021, gelten an den Kliniken und Krankenhäusern des re-
gionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen die 3G-Regeln auch für Begleitpersonen und Eltern von minderjährigen Patient*innen sowie für gesetzliche Vertreter*innen. Unter klaren Vorgaben sind Besucher*innen wie bisher zugelassen. An allen Kliniken und Krankenhäusern gelten unverändert die Maskenpflicht und die
Einhaltung der Hygieneregeln.
(umg) Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen verlangt für den Zutritt in
Krankenhäuser von Besucher*innen und Begleitpersonen die 3G-Regel. Die Partner des
regionalen Kliniknetzwerks Südniedersachsen/Nordhessen haben deshalb verabredet: Ab Montag, dem 13. September 2021, gelten in den Kliniken und Krankenhäusern des Partnerverbundes neue Zutritts-Regeln für Begleitpersonen und Eltern von ambulanten und statio-
när aufzunehmenden minderjährigen Patient*innen sowie für gesetzliche Vertreter*innen. Diese Personengruppen müssen nun ebenfalls wie alle Besucher*innen und Begleitpersonen von erwachsenen Patient*innen die 3G-Regel erfüllen und einen entsprechenden Nachweis beim Zutritt in den Kliniken und Krankenhäusern vorweisen. Damit sollen Patient*innen geschützt und die stationäre und ambulante Krankenversorgung sichergestellt werden. Besuche von stationären Patient*innen sind unter den seit Juni 2021 geltenden Bedingungen weiterhin zugelassen.

Neue Zutritts-Regelung für Begleitpersonen in den Kliniken und Krankenhäusern

Ab Montag, 13. September 2021, gelten folgende Regelungen für den Zutritt von notwendi-
gen Begleitpersonen erwachsener Patient*innen, Eltern und Begleitpersonen minderjähriger
Patient*innen sowie sorgeberechtigten Personen, wie z.B. gesetzlichen Betreuer*innen:

3G-Regel – Geimpft, Getestet, Genesen:
o Vollständig Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung) benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen (Kopien von Impfnachweisen reichen nicht aus!).

o Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen Test (Antigentest nicht älter als 24
Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) mit offizieller Bescheinigung einer an-
erkannten Teststelle. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, der Test kann nicht in der
Klinik erfolgen!

o Genesene benötigen eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes oder
des Hausarztes; alternativ ist ein positiver PCR Testnachweis vorzulegen. Dieser
muss aus dem Zeitraum 180 Tage bis 28 Tage vor Besuch in der UMG stammen.

o Genesene, deren Infektion über 180 Tage zurückliegt, benötigen entweder einen
Impfnachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest.


BESUCHSREGELUNG AN DER UMG IM DETAIL AB 13. SEPTEMBER 2021

3G-Regel: Besucher*innen sowie Begleitpersonen von erwachsenen Patient*innen müs-
sen weiterhin geimpft, getestet oder genesen sein. Neu ist: Auch Kinder ab sechs Jahren
müssen für einen Besuch einen negativen Test oder den Nachweis über eine Genesung
vorlegen.

NEU: 3G-Regel für Eltern, notwendige Begleitpersonen und gesetzliche Vertre-
ter*innen: Ab Montag, dem 13. September 2021, müssen auch folgende Gruppen
von Begleitpersonen bei Zutritt in das Universitätsklinikum den Nachweis erbrin-
gen, dass sie die 3-G-Regel erfüllen:

Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen, die ein Kind zur statio-
nären Aufnahme begleiten oder auf Station besuchen und/oder zur Begleitung selbst
stationär aufgenommen werden. Stationär aufgenommene Eltern oder Begleitperso-
nen werden bei Aufnahme durch die Klinik ebenso wie ihr Kind getestet.

Eltern oder Begleitpersonen von minderjährigen Patient*innen, die ein Kind zur ambu-
lanten Behandlung begleiten.

Sorgeberechtigte Personen, wie z.B. gesetzliche Betreuer*innen

Nicht der UMG zugehörige Personen im Kontext einer Behandlung, z.B. Thera-
peut*innen

Sowie: Alle weiteren Personen, die keine Beschäftigten der UMG sind.

AUSNAHMEN: Der verpflichtende Nachweis der 3G-Regel für Eltern und Begleitperso-
nen gilt nicht bei Notfällen, in denen vorab kein Test eingeholt werden konnte, so z.B. bei
Notfall-Aufnahmen von minderjährigen Patient*innen oder bei der Begleitung von nicht
planbaren Geburten. In solchen Notfällen erfolgt vor Ort ein Antigen-Schnelltest, um si-
cherzustellen, dass keine mit COVID-infizierten Begleitpersonen Zutritt erhalten.