Universitätsmedizin Göttingen regelt Maskenpflicht neu: Ab Mittwoch, 27. Januar 2021 müssen alle Besucher*innen des Universitätsklinikums medizinischen Mund- Nase-Schutz tragen. Stoffmasken an der UMG sind bis auf weiteres nicht mehr zulässig – hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar.

(umg) Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNS) hat sich in der Corona-Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Maskenpflicht gilt deshalb ab Mittwoch, 27. Januar 2021, auch in der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) sowie an deren Außenstandorten. Dann darf das Universitätsklinikum Göttingen nur noch mit medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen und/oder FFP2-Masken betreten werden, Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Diese Regelung gilt auch verpflichtend für alle Mitarbeitenden der UMG.

Patient*innen, Besucher*innen, Dienstleister und Gäste der UMG erhalten bei Bedarf an den Sichtungspoints in den Eingangsbereichen des Hauptgebäudes einen medizinischen MNS. Grundsätzlich muss dieser auf dem gesamten UMG-Gelände getragen werden. Eine Ausnahme gilt für Kinder zwischen 6 und 15 Jahre, die weiterhin Stoffmasken tragen dürfen, Kinder unter sechs Jahren müssen weiterhin keine Maske tragen.

Die Nutzung von Stoffmasken ist nach einer Übergangszeit ab dem 1. Februar 2021 an der UMG bis auf weiteres nicht mehr zulässig. Mit dieser Maßnahme setzt die UMG die Verschärfung der Corona-Regeln des Bundes und des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Pandemie um.

 

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Ab 27. Januar: Das Tragen medizinischer Masken an der UMG ist für alle Pflicht: Pati- ent*innen, Besucher*innen, Dienstleister, Gäste – und für alle Mitarbeiter*innen Fotos: umg