Rems-Murr-Kliniken führen 2G bei der Besuchsregelung ein
Ein geimpfter/genesener Besucher pro Patient und Tag zugelassen

Schorndorf und Winnenden. Angesichts der steigenden Inzidenz im Rems-Murr-Kreis und bundesweit verschärfen die Rems-Murr-Kliniken ihre Besuchsregelung. So ist pro Patient und Tag nur noch ein Besucher zugelassen, wenn dieser einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 hat oder genesen ist (2G-Regel). Als Nachweis für die Impfung gilt der Impfausweis oder eine entsprechende Bestätigung (Covid-Zertifikat der EU). Als Nachweis für die Genesung gilt ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Diese immunisierte Personengruppe muss sich nicht auf Corona testen lassen. Ungeimpfte oder Ungenesene sind nicht mehr zugelassen. Die maximale Besuchszeit beträgt grundsätzlich eine Stunde. Alle Besucher müssen im gesamten Gebäude eine FFP2-Maske tragen. Die neue Besuchsregelung tritt am Montag, den 8. November, in Kraft.

 

Die Besuchsregeln auf einen Blick

Pro Patient und Tag ist ein Besucher zugelassen, wenn:

  • Dieser Besucher gegen Covid-19 geimpft oder genesen ist (2G-Regel).
  • Der Besuchsberechtigte muss im Vorfeld nicht festgelegt oder angemeldet werden und kann pro Tag variieren.
  • Besucher müssen genesen oder vollständig geimpft sein (2G-Regel).
  • Alle Besucher sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
  • Die Besuchsdauer pro Patienten ist auf eine Stunde täglich begrenzt.
  • Die Besuchszeiten sind täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr. Letzter Einlass erfolgt um 18:30 Uhr.

 

Die bestehenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Patientengruppen gelten weiterhin:

  • Begleitung von Patienten in lebensbedrohlichen Zuständen oder sterbenden Patienten, in Absprache mit dem Chefarzt oder dem Oberarzt,
  • Begleitperson bei Kindern,
  • Begleitperson zur Entbindung und nach der Geburt.

 

Bei diesen Patientengruppen der Ausnahmeregelung kann auch der Zutritt gewährt werden mit:

  • Negativen PCR-Test (max. 48h gültig).
  • Nachweis über negativen Antigen-Schnelltest (max. 24h gültig).
  • In diesen Fällen kann zwischen 9:30 Uhr und 12:00 ein kostenfreier Antigenschnelltest im Testzentrum für Besucher der Rems-Murr-Kliniken durchgeführt werden. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

 

Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken gibt es im Internet auf: www.rems-murr-kliniken.de.

 

Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Christoph Schmale

Unternehmenskommunikation

 

Am Jakobsweg 1
71364 Winnenden

www.rems-murr-kliniken.de

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Sitz der Gesellschaft: Am Jakobsweg 1, 71364 Winnenden
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Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Richard Sigel