Münster

schnell noch ein historisches Foto aus dem Archiv auf die Vereinswebseite hochladen oder eine aktuelle Aufnahme von der letzten Stadtführung in der Vereinszeitschrift abdrucken? Den Dokumentarfilm über das Leben im Dorf in den 1950er-Jahren öffentlich aufführen oder eine Tonaufnahme in den sozialen Medien zugänglich machen? Ist das erlaubt und muss ich dabei etwas beachten? Mit diesen und vergleichbaren Fragen sehen sich Ehrenamtliche bei ihrer Arbeit häufig konfrontiert. Berichte über Abmahnungen schrecken ab. Viele sind verunsichert.

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) setzt sich als Dachverband der Heimatbewegung in Westfalen für die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements mit Blick auf geeignete Rahmenbedingungen und Bürokratieabbau ein. Ehrenamt darf nicht zum unkalkulierbaren Risiko werden. Der freiwillige solidarische Einsatz für lebenswerte Orte muss rechtssicher sein. Gemeinsam mit Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, hat der WHB nun die Handreichung “Urheberrecht in der Praxis. Ein Leitfaden für Heimatengagierte” vorgelegt, die sich explizit an Laien wendet und eine gezielte, praxisnahe Hilfestellung bieten soll.

Der Westfälische Heimatbund lädt Sie zur Diskussion der Thematik und zur Vorstellung der Publikation ein zu einem

am Mittwoch, 21. Juli, um 10 Uhr
Im LWL-Landeshaus, Europazimmer, Freiherr-vom-Stein Platz 1, 48147 Münster

Ihre Gesprächspartner werden sein:
Matthias Löb, Vorsitzender des Westfälischen Heimatbundes und LWL-Direktor
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt – Fachanwalt für Verwaltungs-, Urheber- und Medienrecht
Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes

Anmeldung erforderlich bis 20.07.2021: Wegen der Corona-Pandemie ist eine Anmeldung unter presse@lwl.org erforderlich. Nur angemeldete Personen können an dem Pressegespräch teilnehmen. Dies gilt für alle Redaktionsmitglieder. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Landeshaus eine Maskenpflicht besteht.