Die Zahl der in Behörden und Körperschaften tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen hat zwischen 1998 und 2018 von 1.072 auf 784 und damit um rund 27 Prozent abgenommen. Im gleichen Zeitraum ist das durchschnittliche Alter der Fachärzte/innen für Öffentliches Gesundheitswesen von 50,2 Jahre auf 56,9 Jahre gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse in der Zeitschrift „Das Gesundheitswesen” [1].

 

Den knapp 400 Gesundheitsämtern in Deutschland stehen laut der aktuellen Ärztestatistik der Bundesärztekammer (Stand vom 31. Dezember 2020) sogar nur 407 entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte zur Verfügung. „Je nach regionaler Verteilung arbeiten damit in den Gesundheitsämtern in Deutschland nur ein bis zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen – mitunter auch gar keine”, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Johannes Nießen.

 

Der Verband hofft jetzt auf eine Trendumkehr: „Die Gesundheitsämter in Deutschland sind für die Versorgung extrem wichtig. Das hat die Corona-Pandemie für alle sichtbar gemacht. Wir hoffen, dass sich künftig mehr Medizinstudierende für eine Karriere im ÖGD entscheiden”, sagte Nießen. „Sie erwartet eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und sehr befriedigende ärztliche Tätigkeit”, betonte der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes.

 

„Die Arbeit in einem Gesundheitsamt ist immer ein sozialmedizinisches Engagement für die Bevölkerung, für die Schwächeren und die vulnerablen Gruppen. Dazu zählen gerade Kinder und Flüchtlinge”, ergänzte Dr. Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende des BVÖGD.

 

Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen dauert nach der derzeitigen Muster-Weiterbildungsordnung fünf Jahre und beinhaltet neben der praktischen Tätigkeit eine theoretische Kursweiterbildung.

 

[1] Tinnemann P, Bruns-Philipps E, Schumacher J: Quantifizierung der Entwicklungen des Mangels an Fachärzten/innen für Öffentliches Gesundheitswesen im Öffentlichen Gesundheitsdienst und seine Auswirkungen.Das Gesundheitswesen 2022; 84(03): 189 – 198, DOI: 10.1055/a-1510-8764

 

 

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