Experten des Klinikums St. Georg maßgeblich an Studie beteiligt / Schwere Verläufe können mit neuem Test besser behandelt und abgemildert werden/ Aufenthalte auf Intensivstationen für Patienten vermeidbar

Die Urin-Proteom Analyse „DiaPat-CoV-50″ des Hannoveraner Biotech-Unternehmens mosaiques hat zu Silvester die „geprüfte Sonderzulassung” durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten. „Durch den DiaPat-CoV-50-Urintest sind schwere Krankheitsverläufe schon ab dem ersten Tag der Covid-19-Diagnose prognostizierbar und ermöglichen z. B. einen effizienten Einsatz der vorhandenen Medikamente gegen das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)”, so Prof. Joachim Beige, Chefarzt der Klinik für Nephrologie am Klinikum St. Georg Leipzig und Studienleiter der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Covid-19 Studie zur frühen Erkennung der Komplikationsverläufe. „Dieser DiaPat-CoV-50 ist ein echter Meilenstein in der effizienten Erkennung komplikationsbehafteter Covid-19-Erkrankungen und nimmt dieser pandemischen Erkrankung über exakte Prognose und Therapiesteuerung den Schrecken.”

Patienten erhalten den DiaPat-CoV-50-Urintest gemäß Auflage des BfArM derzeit nur in einem der sieben STAKOB-Zentren in Deutschland (Hamburg, Berlin, Leipzig, Frankfurt/Main, Düsseldorf, Stuttgart, München) und können auch nur dort ihre Urinprobe abgeben. Prof. Christoph Lübbert vom STAKOB-Zentrum Leipzig und Chefarzt der Klinik für Infektiologie und Tropenmedizin am Klinikum St. Georg, der maßgeblich an der Studie mitgewirkt hatte: Niemand, der positiv Covid-19 getestet ist, weiß in der Frühphase der Erkrankung, ob ihm ein schwerer Verlauf bevorsteht und er eventuell auf der Intensivstation behandelt werden muss. Zudem wirken spezifische Medikamente, wie neutralisierende Antikörper, nur in der frühen Phase der Erkrankung.”

Prof. Dr. Dr. Harald Mischak, Erfinder der klinischen Proteom Analyse und Forschungschef bei mosaiques, fordert deshalb zur schnelleren Versorgung der Bevölkerung eine unkompliziertere Verbreitung des einfachen Urintests: „Jeder Arzt und jedes Krankenhaus kann den DiaPat-CoV-50 durchführen und über Kurierdienste ein eindeutiges Test-Ergebnis aus dem Speziallabor in Hannover abfordern. Die beschwerlichen Reisen der infektiösen Patienten zu den wenigen infektiologischen Zentren in Deutschland sind unzumutbar und müssen unbedingt vermieden werden.”

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Sommer 2020 die Studie beauftragt und gefördert, um die kritischen von den leichten Krankheitsverläufen nach einem Covid-19-Befund frühzeitig zu erkennen. Die Studienergebnisse belegen eine ca. 90-prozentige Sicherheit der Unterscheidung von schweren und leichten Verläufen schon in der Frühphase von Covid-19-Erkrankungen. Das BfArM führt in seiner Zulassungsbegründung nun aus: „Das Produkt ermöglicht (…) den behandelnden Ärzten eine frühzeitige effektive Behandlung und den ressourcenschonenden Einsatz der verfügbaren Medikamente. Dadurch kann das derzeit hochbelastete Gesundheitswesen entlastet werden.”

Die Niere, mit dem Stoffwechselprodukt Urin, ist mit ihren ca. 1.5 Millionen Filtereinheiten besonders geeignet, Erkrankungen abzubilden. Mit der bereits veröffentlichten prospektiven multizentrischen Proteom – „PRIORITY”-Studie wurde eine um das Vierfache verbesserte Früherkennung der chronischen Nierenerkrankung gezeigt. An diesem Beispiel zeigt sich, dass der seit Jahren geforderte Paradigmenwechsel zur frühen Erkennung und Behandlung von chronischen Erkrankungen durch COVID-19 dringlicher wird denn je. Funktionierende Früherkennungsstrategien, sowohl des akuten COVID-19 Schweregrades und des dahinter liegenden chronischen Risikos, sollen die medizinische Sicherheit beim Umgang mit der Pandemie verbessern und so vielleicht auch einen Anteil zur Vermeidung zukünftiger Lockdowns u.a. problematischer Maßnahmen beitragen.

 

Prof. Beige und Prof. Lübbert stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.


http://intranet.intranet.stg/fileadmin/Unternehmenskommunikation/Vorlagen/Logos/farbig/Bassislogo_farbig.png

Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig

 

Sitz der Geschäftsführung: Leipzig • Aufsichtsratsvorsitzender Bürgermeister Torsten Bonew
Geschäftsführung: Dr. Iris Minde (Sprecherin); Claudia Pfefferle • Registergericht Leipzig – HRB-Nr. 22506

www.sanktgeorg.de

Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den bezeichneten Empfänger bzw. dessen autorisierten Vertreter bestimmt.
Das gilt gleichermaßen für Anhänge der E-Mail. Sollten Sie nicht der vorgesehene Empfänger sein, so beachten Sie bitte, dass jede Form von Kenntnisnahme, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung unzulässig ist.