Schutzimpfungen am Arbeitsplatz: DGAUM ermöglicht direkte Abrechnung mit Krankenkassen, DGAUM-Selekt erreicht eine Marktabdeckung von 90 %

München, den 12.10.21 – Pünktlich zum Start der alljährlichen Grippeschutzimpfungen hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) ihre Kooperationen mit den gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Schutzimpfungen ausgebaut. 50 Kassen bieten die Möglichkeit der direkten Abrechnung von vielen Schutzimpfungen am Arbeitsplatz, die unabhängig vom Arbeitsschutz angeboten werden. Zu den Kooperationspartnern gehören alle AOKen, alle sechs Ersatzkassen sowie die größten Betriebs- und Innungskrankenkassen in Deutschland. Das entspricht einer Marktabdeckung von  90 %.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können mit Hilfe der Software DGAUM-Selekt Impfungen in Unternehmen, die sie im Rahmen der Individualprävention (§132e SGB V) durchführen, direkt mit den Kassen abrechnen. Versicherte brauchen lediglich ihre Versichertenkarte vorlegen. Das Abrechnungssystem wurde gemeinsam mit der Helmsauer Gruppe entwickelt und ist seit 2019 auf dem Markt. Von dem System profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ein Impfangebot machen, ohne dafür zu bezahlen. So können z.B. durch eine Grippewelle bedingte Krankheitstage in der Belegschaft reduziert werden.  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum sparen sich extra Wege zum Hausarzt. Impfungen, die im Rahmen des Arbeitsschutzes und aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos am Arbeitsplatz durchgeführt werden, müssen jedoch auch künftig vom Arbeitgeber getragen werden.

Gerade vor dem Hintergrund der Pandemie gewinnen Schutzimpfungen am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung. Mit rund 45 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland stellt die Arbeitswelt das größte Präventionssetting dar. Niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz helfen, Impflücken zu schließen Infektionskrankheiten einzudämmen und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten.

Die Software DGAUM-Selekt bietet Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auch die Möglichkeit, Impfungen gegen COVID-19 an das RKI zu melden. Bisher wurden rund 70.000 Meldungen übermittelt. Ab Mitte Oktober soll auch die Ausstellung eines Impfzertifikats möglich sein.

Teilnehmen an DGAUM-Selekt können alle selbstständigen und angestellten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste. Die Software kann kostenlos heruntergeladen werden. Gebühren fallen nur an, wenn geimpft wird, Fixkosten fallen nicht an.

Mehr Informationen finden Sie unter:
www.dgaum.de/impfen/impfungen-durch-betriebsaerzte

Pressekontakt DGAUM:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Dr. Thomas Nesseler
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