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Presseinformation – Dringender Hinweis Solingen, den 19. August 2021

Städtisches Klinikum:
Ab Freitag Besuch und Begleitung nur mit 3-G-Regelung möglich

 

Ab dem 20. August, gilt im Städtischen Klinikum Solingen (SKS) für alle Besucher und Begleitpersonen wieder die 3-G-Regelung: Genesen, Geimpft, Getestet.

Wer Patienten und Angehörige besuchen will, muss beim Betreten der Klinik durch den Haupteingang zusammen mit einem Ausweisdokument mit einem Lichtbild den Nachweis der 3-G-Regelung vorweisen, also:

Entweder eine Bestätigung der zweifachen Impfung durch Impfpass oder Impfbescheinigung. Die zweite Impfung muss mindestens vor 14 Tagen erfolgt sein.

Oder die Bescheinigung eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Hinweis: Testung kann am SKS derzeit nicht erfolgen!

Bei Genesenen die Nachweise des positiven PCR-Tests aus den letzten 6 Monaten und einer Booster-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegen muss.

Das Betreten des Klinikums durch Nebeneingänge ist nicht erlaubt.

 

Pressekontakt:

Karin Morawietz

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STÄDTISCHES KLINIKUM SOLINGEN gemeinnützige GmbH Gotenstraße 1 · 42653 Solingen

Geschäftsführung: Dipl. Kfm. Dr. Martin Eversmeyer, Vorsitzender, Kaufmännischer Geschäftsführer Prof. Dr. med. Thomas Standl, MHBA, Medizinischer Geschäftsführer Aufsichtsratsvorsitzender: Kai Sturmfels
Sitz der Gesellschaft: Solingen
Amtsgericht Wuppertal, HRB 20675
www.klinikumsolingen.de