„Intersektorale Gesundheitszentren konkret“

 

Neues Gutachten liefert Lösungsansätze für Erweiterte Ambulante Versorgung (EVA)

 

Immer häufiger ist unklar, wie auch künftig eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann – insbesondere in Regionen, in denen kleine Krankenhäuser keine Zukunft mehr haben, aber dennoch Patienten und Patientinnen zu versorgen sind, die nicht rein ambulant sicher betreut werden können. Das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung  des Uniklinikums Tübingen hat nun gemeinsam mit der Oberender AG das 2018 vorgestellte Konzept der Intersektoralen Gesundheitszentren (IGZ) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erweitert und mit dem Gutachten „IGZ konkret“ einen Vorschlag erarbeitet, der für diese Herausforderung einen Lösungsansatz bietet.

Um strukturschwachen Regionen auch künftig eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten, wurde durch das Gutachten 2018 ein Versorgungskonzept entwickelt, das die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in ambulante Gesundheitszentren (IGZ) vorsieht. Auf Basis dieses Konzepts hat das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung am Universitätsklinikum Tübingen nun gemeinsam mit der Oberender AG ein neues Gutachten verfasst. Es ist die Weiterführung und Erweiterung des Konzeptes der IGZ und rückt dabei die konkrete Umsetzung der „Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV)“ in den Fokus, eine Überwachungs- und Versorgungsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten über einige Tage und Nächte. Das im Gutachten vorgestellte Konzept erarbeitet hierzu das Behandlungsspektrum und die dazu notwendige Infrastruktur. Ferner werden quantitative wie auch qualitative Auswirkungen auf die Versorgung sowie wirtschaftliche Effekte hergeleitet und eingeordnet.

Dr. med. Heidrun Sturm, PhD, am Uniklinikum Tübingen betont: „In zahlreichen Expertengesprächen mit Ärzten und Vertretern anderer Gesundheitsberufe wurde deutlich, wie groß das medizinische Potenzial und auch der Bedarf der Patienten für eine derartige Versorgungsform ist.“

Zur Zielgruppe der EAV gehören insbesondere Patientinnen und Patienten, die nicht die hochtechnisierte Infrastruktur eines Krankenhauses benötigen, jedoch aufgrund kurzfristig intensivierten Behandlungs-, Unterstützungs- oder Monitoringbedarf vorübergehend nicht rein ambulant behandelt werden können. Die EAV erlaubt eine Unterbringung solcher Patienten und Patientinnen für ca. drei bis fünf Nächte und adressiert vorrangig allgemeinärztlich-internistische und weitere konservative Angebote. Neben der bettenführenden Überwachungseinheit bildet die allgemeinmedizinische (möglichst inkl. telemedizinischer) Ausstattung die Basis, die immer durch erweiterte Pflege- und Koordinationsaufgaben ergänzt wird.

„Eine solche Versorgungsform“, führt Dr. Sturm fort, „bildet zudem einen hervorragenden Ansatzpunkt für interprofessionelle Kooperation und die Koordination im Rahmen einer zentrumsbasierenden Versorgung.“ Entsprechend ist eine enge Vernetzung mit existierenden regionalen Strukturen zwingender Bestandteil des Konzepts, das nur gemeinschaftlich mit den etablierten Leistungserbringern einer Region erfolgreich umgesetzt werden kann. Gute Diagnostik, sichere Verlaufsabschätzung, Monitoring und qualifizierte Pflegekräfte sichern die Versorgungsqualität. Insbesondere für multimorbide, geriatrische Patienten und Patientinnen bietet die niederschwellige, interprofessionelle und heimatnahe Versorgung einen Mehrwert. Sie stellt ein Spektrum an Lösungsoptionen für eine patientenzentrierte ambulante Versorgung der Zukunft.

Für den Gesundheitsökonomen PD Dr. Andreas Schmid (Oberender AG) ist es besonders erfreulich, dass die Abschätzung möglicher Versorgungsvolumen auf einer soliden, medizinisch hergeleiteten Basis erfolgen konnte: „Selbst wenn man nicht die Grenzen dessen ausreizt, was medizinisch machbar ist, und Intersektorale Gesundheitszentren eher auf eine Rolle als Ersatz kleiner und nicht mehr haltbarer Krankenhäuser beschränken würde, könnten spürbare Verbesserungen der Versorgungssituation erreicht werden. Zudem machen die Ergebnisse erneut deutlich, dass eine Investition in Versorgungsqualität nicht zwingend mit Mehrkosten einhergehen muss.“

Erarbeitet wurde das Gutachten im Auftrag der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) durch die Oberender AG und das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung des Uniklinikums Tübingen unter Mitwirkung der KBV (Teilaspekte der Vergütung).

Zum Gutachten „IGZ konkret“: https://www.kbv.de/html/igz-gutachten.php

Medienkontakt

Universitätsklinikum Tübingen

Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung

Dr. med. Heidrun Sturm

Osianderstraße 5, 72076 Tübingen

Oberender AG

PD. Dr. Andreas Schmid

Wahnfriedstraße 33, 95444 Bayreuth

Kommunikation und Medien | Stabsstelle Vorstand

 


 

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