Kein allgemeiner Aufnahmestopp mehr – Pendelquarantäne gelockert

Die Gesundheitsbehörden lockern die Maßnahmen für die Klinikum Bayreuth GmbH: Die Pendelquarantäne wird für die Beschäftigten aller Stationen und Bereiche ohne Ausbruchsgeschehen am 3. Februar (24 Uhr) beendet. Aufnahme- und Abverlegungsstopp werden abgemildert.

In den Regelungen, die Vertreter des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Regierung von Oberfranken, des zuständigen Gesundheitsamtes, des Landratsamtes sowie der Stadt Bayreuth in einer Telefonkonferenz mit den Verantwortlichen der Klinikum Bayreuth GmbH abstimmten, wird klar zwischen Bereichen und Stationen mit und ohne Ausbruchsgeschehen unterschieden.

Pendelquarantäne: Die seit dem 26. Januar geltende Pendelquarantäne läuft für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen und Stationen ohne Ausbruchsgeschehen mit dem 3. Februar 2021 (24 Uhr) aus. Für Beschäftigte in Stationen mit noch aktuellen Corona-Infektionsfällen wird die Pendelquarantäne am Standort Hohe Warte bis einschließlich 5. Februar 2021 und für den Standort Klinikum bis zum 10. Februar 2021 verlängert.

Aufnahmestopp: Nach der Absprache mit den Gesundheitsbehörden gilt kein allgemeiner Aufnahmestopp mehr. Die Klinikum Bayreuth GmbH kehrt somit zu ihrer bisherigen Praxis bei Patientenaufnahmen zurück. Das gilt in gleicher Weise für die Medizinischen Versorgungszentren. Für Stationen mit Ausbruchsgeschehen praktiziert die Klinikum Bayreuth GmbH, wie schon seit Beginn der Pandemie, ein Aufnahmemanagement mit Aufnahmestopp, zunächst befristet bis zum 10. Februar. Ausgenommen davon sind auf Corona positiv getestete Patienten. Alle anderen Stationen werden ab Mittwoch, 3. Februar 2021, unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder geöffnet.

Abverlegungsstopp: Die zuletzt getroffene Regelung, dass zwei negative PCR-Tests in einem Zeitabstand von 48 Stunden Voraussetzung für eine Entlassung der Patientin/des Patienten sind, gilt weiterhin für Stationen mit Ausbruchsgeschehen. Neu ist: Stationen ohne Ausbrüche entlassen Patientinnen und Patienten nach Erhalt eines negativen PCR-Tests.

Tests der Mitarbeiter: An den täglichen Antigen-Schnelltests für patientennah Beschäftigte und den wöchentlichen PCR-Tests für alle Mitarbeiter wird zunächst bis zum 10. Februar festgehalten.

 

Klinikum Bayreuth GmbH
Preuschwitzer Str. 101
95445 Bayreuth

www.klinikum-bayreuth.de
Sitz und Registergericht: Bayreuth HRB 3902
Geschäftsführung: Alexander Mohr, Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab
Aufsichtsratsvorsitzender: Landrat Florian Wiedemann
Institutionskennzeichen: 260 940 109
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. DE 81 38 50 95 8