Der Bundesrat hat am heutigen 22. März 2024 das Transparenzgesetz endgültig verabschiedet. Damit wird Patientinnen und Patienten in Zukunft eine Übersicht zu Leistungsangeboten und Behandlungsqualität der Krankenhäuser zur Verfügung stehen. In Verbindung mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist nun eine Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen in den Ländern möglich.

„Ein wichtiger Schritt für eine Krankenhausreform ist getan. Das heute vom Bundesrat verabschiedete Transparenzgesetz hat große Relevanz für Patientinnen und Patienten, aber auch für Krankenhäuser. Die weiteren Beratungen zur Krankenhausreform können mit neuem Schwung konstruktiv fortgesetzt werden. Das Augenmerk muss jetzt auf der Feinarbeit liegen und darauf, gemeinsam in einen konstruktiven Austausch zu kommen, denn zukunftssichere Gesundheitsversorgung geht nur im Miteinander, also in einer Versorgung in Netzwerken“, sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

„Der Entwurf zum KHVVG enthält mit der Einführung von Leistungsgruppen, einer daran gekoppelten Vorhaltefinanzierung und dem Transformationsfonds wichtige Bausteine für eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft. Darüber hinaus sind auch Impulse zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken gesetzt. Damit liegt eine gute Grundlage auf dem Tisch, eine nachhaltige Strukturreform zu initiieren“, so Jens Bussmann, VUD-Generalsekretär.

 

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Barbara Ogrinz

Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.

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