Krebspatient*innen können direkt nach der Krebsoperation, nach Abschluss der Akutbehandlung oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste beantragen. Mit dem Schwerbehindertenausweis haben die Betroffenen Anspruch auf die sogenannten Nachteilsausgleiche wie z.B. den Kündigungsschutz. Vielen Krebsbetroffenen sind diese rechtlichen Möglichkeiten jedoch nicht ausreichend bekannt.
Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft lädt Interessierte am Montag, den 12. September um 17 Uhr zu einem Online-Informationsabend ein. Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Was bedeutet der Grad der Behinderung und welche Auswirkungen hat er auf den Kündigungsschutz? Wem stehen Parkerleichterungen zu und was hat es mit den verschiedenen Merkzeichen auf sich? Diese und weitere Fragen beantwortet die Sozialpädagogin Ann-Kathrin Halpape.
Das Online-Seminar findet über das Programm Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Benötigt wird lediglich ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang. Eine Anmeldung mit Angabe einer Mailadresse ist erforderlich unter: 0431-8001080 oder info@krebsgesellschaft-sh.de.
Ilona Möller
Verwaltung
Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V.
Alter Markt 1-2, 24103 Kiel
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