Rems-Murr-Kliniken heben Besucherstopp auf
Ab Montag, den 14. Februar, wieder ein Besucher pro Patienten und Tag möglich

Winnenden/Schorndorf. Die Rems-Murr-Kliniken heben angesichts fallender Inzidenzwerte den Besucherstopp auf: Ab Montag, den 14. Februar, ist pro Patienten und Tag wieder ein Besucher erlaubt. Die bisherigen Ausnahmeregeln gelten weiterhin. Jeder Besucher muss unabhängig vom Impfstatus einen gültigen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. An den Klinikstandorten vor Ort kann keine Testung vorgenommen werden, sondern lediglich an den zertifizierten Teststellen im Kreis.

 

Die neuen Besuchsregeln im Überblick:

  • Jeweils ein Besucher pro Tag und Patient zugelassen,
  • Besuchsberechtigte müssen nicht im Vorfeld festgelegt und angemeldet werden, d.h. Besucher können von Tag zu Tag variieren,
  • Besuchsdauer pro Patienten ist auf eine Stunde begrenzt,
  • alle Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen,
  • Besuchszeit ist von 14:00 bis 19:00 Uhr täglich, letzter Einlass erfolgt um 18:30 Uhr,
  • jeder Besucher muss unabhängig vom Impfstatus einen zertifizierten und gültigen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen.

 

Nach der Aufnahme der Kontaktdaten ist Besuchern der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske und einem maximal 24-Stunden alten negativen Antigentest oder eines 48-Stunden alten negativem PCR-Test eines akkreditierten Testzentrums (keine Selbsttests) erlaubt. Termine für  Antigenschnell- oder PCR-Test können beim Rems-Murr-Kreis über eine Online-Anmeldung unter https://www.rems-murr-kreis.de/schnelltest-covid-19/schnelltests-im-rems-murr-kreis  vereinbart werden. Personen mit grippeähnlichen Symptomen sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.

 

„Wir können trotz einer vergleichsweise hohen Inzidenz den Besucherstopp aufheben und unseren Patienten, wenn auch unter Auflagen, wieder Besuche ermöglichen”, sagt Dr. Marc Nickel, Geschäftsführer der Rems-Murr-Kliniken. „Der Abwägeprozess zwischen höchstmöglichen Infektionsschutz und persönlichen Bedürfnissen ist nie leicht. Uns ist aber bewusst, wie wichtig der persönliche Kontakt mit Angehörigen für viele unserer Patienten in besonderen Lebensumständen ist, deswegen heben wir mit einer strikten vorherigen Testung der Besucher und der Beibehaltung der strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen den Besucherstopp auf.”

 

Die bestehenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Patientengruppen gelten weiterhin:

  • Begleitung von Patienten in lebensbedrohlichen Zuständen oder sterbenden Patienten, in Absprache mit dem Chefarzt oder dem Oberarzt,
  • Begleitperson bei Kindern,
  • Begleitperson zur Entbindung und nach der Geburt.

 

Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir die Besucher den Fragebogen zur medizinischen Selbstauskunft und Kontaktregistrierung bereits vorausgefüllt mitzubringen und Testnachweis sowie Personalausweis bereitzuhalten.

Das Formular und alle wichtigen Informationen zu unserer Besucherregelung finden Sie unter:

https://www.rems-murr-kliniken.de/service/besuchszeiten.html

Weitere Informationen zu den Rems-Murr-Kliniken gibt es im Internet auf www.rems-murr-kliniken.de

 

Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Christoph Schmale

Unternehmenskommunikation

 

Am Jakobsweg 1
71364 Winnenden

www.rems-murr-kliniken.de

Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Sitz der Gesellschaft: Am Jakobsweg 1, 71364 Winnenden
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 726530
Geschäftsführer: Dr. Marc Nickel
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Richard Sigel