Besuchsstopp am Universitätsklinikum Freiburg

Härtefallregelungen in vereinzelten Bereichen möglich / Ambulanztermine finden statt

Vor dem Hintergrund der stark steigenden Fallzahlen an Coronavirus-Infektionen in der Region gilt ab sofort ein Besuchsverbot für das Universitätsklinikum Freiburg an den Standorten Freiburg und Bad Krozingen. Damit soll das Risiko von eingetragenen Infektionen ins Klinikum auf ein Minimum reduziert werden. In Ausnahmefällen können vereinzelte Besuche stattfinden (Härtefallregelungen). Dies gilt insbesondere für die Intensivstationen, die Palliativstationen, die Kinderklinik und die Geburtshilfe. Ambulante und stationäre Termine finden weiterhin wie geplant statt und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Auch die Blutspendezentrale ist weiterhin geöffnet.

Die Begleitung von Patient*innen zu ambulanten oder stationären Terminen ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich. In Ausnahmen gilt für Besucher*innen und Begleitpersonen die 3G-Regelung. Kinder bis 14 Jahre gelten als getestet. Patient*innen und ambulante Blutspender*innen sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Im gesamten Klinikum ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben. Bei Bedarf werden entsprechende Masken an den Klinikeingängen ausgegeben. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin im gesamten Klinikum.

Diese und weitere Pressemitteilungen des Universitätsklinikums Freiburg finden Sie unter: www.uniklinik-freiburg.de/presse/pressemitteilungen.html

 

Benjamin Waschow

Leiter Unternehmenskommunikation/

Pressesprecher